Ladestation
Hallo Fliegerkollegen,
unsere Ladestation haben wir auf 24 V umgerüstet.
Eine Spannungsanzeige zeigt Euch in welchem Zustand sich die Akkus befinden. Bei einer Spannung von 22 V schaltet die Station ab. Haben die Solarzellen und der Wind die Akkus auf 24 V aufgeladen wird die Ladefunktion wieder freigegeben.
Die Ladeströme an den einzelnen Anschlüssen werden begrenzt. Wird der Ladestrom erreicht (der Strom den der Lader aus den Akkus zeiht, nicht der Strom den Ihr zum laden Eures Akkus eingestellt habt) schaltet der jeweilige Anschluss für 10 Sekunden ab und prüft dann erneut, ob der Ladestrom überschritten wird. Reduziert dann euren Strom am Ladegerät um die Abschaltung zu verhindern.
Bitte nehmt Rücksicht auf andere, die mit ausreichend geladenen Akkus auf den Platz kommen. Beachtet aber, das wir derzeit maximal 5 KW Akkukapazität bereitstellen. Bei ausreichend Sonne ist es entsprechend mehr.
Mit dieser Maßnahme wollen wir erreichen, dass die Modernen Laderegler effizienter arbeiten. Für Piloten die noch keine Laderegler haben die mit 24 V Arbeiten können, wird eine 12 V Ladebuchse mit maximal 10 A Ladestrom bereitgestellt.
Wir hoffen damit den gestiegenen Bedarf effizienter zu handhaben.
Der Vorstand im Sommer 2024
Neues Mähwerk 2020
In diesem Jahr (2022) sind wir nicht mehr umhin gekommen das Mähwerk für die Platzpflege zu erneuern. Hier einige Bilder.
Kenntnisnachweis
Seit dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei. Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund.
Hier der Link zum erwerb des Kenntnisnachweises!